Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sind Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen mit hoher Produktivität.

Durch systematische Identifizierung der Risiken und Festlegung von Vorbeugemaßnahmen können Sie die Ausfalltage reduzieren und damit Kosten senken.

Wir unterstützen Sie durch:

Beurteilung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen (Gefährdungsanalyse)

Nach Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet,  Gefährdungsanalysen für die Arbeitsplätze und Betriebsmittel durchzuführen. Wir unterstützen Sie dabei und erstellen die geforderte Dokumentation.

Erarbeitung von Unfallverhütungsmaßnahmen

Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen entwickeln wir zusammen mit Ihnen Maßnahmen, um die Risiken zu senken und dadurch Arbeitsunfällen vorzubeugen. Dies reduziert Ausfallkosten und gegebenenfalls sogar BG-Beiträge.

Analyse von Arbeitsunfällen

Sollten sich dennoch Arbeitsunfälle ereignen, ermitteln wir zusammen mit Ihren Mitarbeitern die Ursachen und erarbeiten Maßnahmen, um die Wiederholung solcher Arbeitsunfälle möglichst zu vermeiden.

Erstellung des betrieblichen Gefahrstoffkatasters und von Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung

Nach Gefahrstoffverordnung müssen die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe in einem Verzeichnis aufgelistet werden. Dabei sind bestimmte Angaben wie z.B. Name und Gefahrenkennzeichnung zwingend erforderlich. Zudem ist für jeden Gefahrstoff eine entsprechende Betriebsanweisung zu erstellen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen.

Einstufung von innerbetrieblich selbst hergestellten Gemischen

Nach Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber innerbetrieblich hergestellte Gemische selbst einstufen. Dies gilt z.B. in der Regel für Kühlschmierstoffe oder Galvanikbäder. Grundlagen dafür finden sich in der sogenannten CLP-Verordnung, der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Hierbei profitieren Sie von unseren fundierten Kenntnissen.

Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

Auch für Gefahrstoffe muss eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Wir verwenden das EMKG (Einfache Maßnahmen-Konzept für Gefahrstoffe), welches von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin entwickelt wurde. Aufgrund der Ergebnisse dieser Gefährdungsbeurteilung beraten wir Sie bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung.

Beratung beim Aufbau von Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystemen gem. ISO 45001

Immer mehr Kunden fordern von ihren Lieferanten, ein Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen. Mit einem solchen System können sicherheitsrelevante Prozesse einheitlich und transparent gestaltet werden. Wir unterstützen Sie dabei. Damit einher geht leider immer auch ein Stück Bürokratisierung in Form von geforderten Dokumenten. Unser Motto: so wenig wie möglich, so viel wie nötig.

➥ Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Funktion der Sicherheitsfachkraft

und damit auch die Organisation und Leitung der gesetzlich geforderten Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen.