Ingenieurleistungen im betrieblichen Umweltschutz

Umweltschutz ist aus modernen Unternehmen nicht mehr wegzudenken

Konsequenter Umweltschutz sichert die Zukunft unserer Kinder

Aufbau und/oder Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen gem. ISO 14001

Immer mehr Kunden fordern von ihren Lieferanten, ein Umweltschutzmanagementsystem einzuführen. Mit einem solchen System können umweltrelevante Prozesse einheitlich und effektiv gestaltet werden.
Ein weiterer Vorteil: Bei Genehmigungsanträgen gestatten die Behörden in der Regel bis zu 30% der Antragskosten, wenn Sie ein zertifiziertes Umweltmanagement­system nachweisen können.
Wir unterstützen Sie bei Aufbau und Pflege des Umweltmanagementsystems. Damit einher geht leider immer auch ein Stück Bürokratisierung in Form von geforderten Dokumenten. Unser Motto: so wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Senkung von Kosten durch Prozessoptimierungen im Wasserversorgungs-, Abwasserbehandlungs- und Abfallbereich

Um Optimierungspotenziale erarbeiten zu können, ist zunächst eine Bestandsaufnahme erforderlich. Wir führen eine Ist-Analyse durch und ermitteln, wo z.B. Wasser-, Energie-, Betriebsstoff-Verbräuche gesenkt und Abfälle reduziert werden können.

Planung von Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz, Anlagensicherheit gem. AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)

Wenn Sie im Betrieb mit wassergefährdenden Stoffen oder Gefahrstoffen umgehen, müssen Sie dafür sorgen, dass der Schutz des Bodens und des Grund- bzw. Oberflächenwassers gewährleistet wird. Wir helfen Ihnen, Schwachstellen zu erkennen und vorbeugende Schutzmaßnahmen festzulegen.
Durch langjährige Partner sind auch Sachverständigenprüfungen für diese Anlagen möglich.

Erstellung des betrieblichen Gefahrstoffkatasters und von Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung

Nach Gefahrstoffverordnung muss ein Betrieb, in dem Gefahrstoffe verwendet werden, diese in einem Verzeichnis auflisten. Dabei sind bestimmte Angaben wie z.B. Name und Gefahrenkennzeichnung zwingend erforderlich. Zudem ist für jeden Gefahrstoff eine entsprechende Betriebsanweisung zu erstellen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der geforderten Unterlagen.

Einstufung von innerbetrieblich selbst hergestellten Gemischen

Nach Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber innerbetrieblich hergestellte Gemische bzgl. der Gefahrstoffkennzeichnung selbst einstufen. Dies gilt in der Regel z.B. für Kühlschmierstoffe oder Galvanikbäder. Grundlagen dafür finden sich in der sogenannten CLP-Verordnung, der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
Eine Einstufungspflicht gilt nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) auch für wassergefährdende Gemische, für die eine Wassergefährdungsklasse zu bestimmen ist.
Wir unterstützen Sie bei der Einstufung. Hierbei profitieren Sie von unseren fundierten Kenntnissen.