Bearbeitung von Genehmigungsanträgen und Anzeigeverfahren im Wasserrecht und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Gesetzliche Anforderungen werden immer umfangreicher.

Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen müssen bei Änderungen bestehender oder Errichtung neuer Anlagen aufwendige Genehmigungsanträge einreichen.

Wir erstellen für Sie:

  • Genehmigungsanträge und Anzeigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Anträge gem. § 4 oder § 16 BImSchG (Neu- bzw. Änderungsgenehmigungen)
  • Anzeigen gem. § 15 oder § 67 BImSchG (geringfügige Änderung bzw. Bestandschutz)
  • Genehmigungsanträge im Bereich Wasser
  • Erlaubnisanträge für Wasserentnahmen- und Abwassereinleitungen
  • Genehmigungsanträge für den Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen

Zusätzlich bieten wir die Beratung und Vertretung unserer Auftraggeber gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden in allen betriebsbezogenen Umweltangelegenheiten an.