Bearbeitung von Genehmigungsanträgen und Anzeigeverfahren im Wasserrecht und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gesetzliche Anforderungen werden immer umfangreicher.
Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen müssen bei Änderungen bestehender oder Errichtung neuer Anlagen aufwendige Genehmigungsanträge einreichen.
Wir erstellen für Sie:
- Genehmigungsanträge und Anzeigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Anträge gem. § 4 oder § 16 BImSchG (Neu- bzw. Änderungsgenehmigungen)
- Anzeigen gem. § 15 oder § 67 BImSchG (geringfügige Änderung bzw. Bestandschutz)
- Genehmigungsanträge im Bereich Wasser
- Erlaubnisanträge für Wasserentnahmen- und Abwassereinleitungen
- Genehmigungsanträge für den Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen
Zusätzlich bieten wir die Beratung und Vertretung unserer Auftraggeber gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden in allen betriebsbezogenen Umweltangelegenheiten an.